Statt „Förderung“ rechtlich verbindliche „Gewährleistung“: Mit einer offiziellen Petition fordert die 12. Klasse der Rudolf-Steiner-Schule Ismaning, den staatlichen Auftrag zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgeseztes zu präzisieren.
Bis zum 17. März 2026 läuft die Mitzeichnungsfrist auf dem Portal des Deutschen Bundestages.
Was als intensive Auseinandersetzung mit der deutschen Verfassung im Unterricht begann, hat sich zu einer beachtenswerten Initiative entwickelt. Die Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse stießen auf eine Formulierung in Art.3 Abs 2 GG aus dem Jahre 1994, die ihnen nicht mehr weit genug ging. Daher setzen sie sich für eine eine Präzisierung des Grundgesetzes ein. Ihr Ziel: Den Staat stärker in die Pflicht zu nehmen, damit die bestehende Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit endlich geschlossen wird.
Für echte Gleichberechtigung
Die Petition, die am 3. Februar 2026 offiziell veröffentlicht wurde, fordert eine zentrale Änderung in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort steht seit 1994: „Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das bisherige Verb „fördert“ soll durch „gewährleistet“ ersetzt werden.
Für die Schüler ist dies mehr als eine semantische Feinheit: „Fördern verpflichtet zwar zu Bestrebungen im Sinne der Gleichberechtigung (Bemühenspflicht), aber nicht zur Sicherstellung (Ergebnispflicht). Der bloße politische Wille oder die unverbindliche Bereitschaft in der Wirtschaft reichen trotz aller bisherigen Fortschritte nicht aus“, erklärt die Klasse. „Es ist ein energischeres Vorgehen notwendig geworden, um die Gleichberechtigung faktisch umzusetzen. Eine staatliche Gewährleistung schafft hierfür die notwendige rechtliche Grundlage.“
Unterstützt werden die Jugendlichen von ihrem Lehrer Dr. Klaus Weißinger. Die Initiative kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt: Im Juni 2026 tritt die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft, die die Arbeitgeber europaweit zu mehr Fairness verpflichtet. Die Petition, so Klaus Weißinger, soll dazu beitragen, „dass auch die höchste deutsche Rechtsnorm diesen Geist der Verbindlichkeit übernimmt.“
Ziel: 30.000 Stimmen bis Mitte März
Um das Anliegen vor den Petitionsausschuss des Bundestages zu bringen und eine öffentliche Diskussion anzustoßen, strebt die Klasse das Quorum von 30.000 Mitzeichnern an. „Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen unsere Initiative unterstützen, damit unser Anliegen das nötige Gewicht bekommt“, so die Schüler. Da eine Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordert, sei eine breite gesellschaftliche Unterstützung der erste und wichtigste Schritt.
Mitzeichnen und Schülerengagement fördern
Sie können die die Petition bis zum 17. März 2026 online auf der Webseite des Deutschen Bundestages unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_01/_21/Petition_193882.html
Über die Rudolf-Steiner-Schule Ismaning:
Die Rudolf-Steiner-Schule Ismaning ist eine 1986 gegründete Freie Waldorfschule im Münchner Nordosten.
Pressekontakt: Rudolf-Steiner-Schule Ismaning Dr. Klaus Weißinger / Schulbüro Dorfstraße 77, 85737 Ismaning Telefon: 089 / 923 55 99-0
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